Bilaterale und regionale Verträge
Bilaterale Verträge zwischen zwei Staaten oder Staatengruppen [79] bilden eine weitere Ebene, auf der über biologische Ressourcen verhandelt wird. Diese Verträge haben in den letzten zehn Jahren stark an Bedeutung ge wonnen; zwischen 1990 und 2000 verfünffachte sich die Zahl der Ab kommen.[80] Bilaterale Verträge werden meist als „Freihandels-“ oder „Investitionsabkommen“ geschlossen. Sie zielen darauf ab, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern zu liberalisieren und zu deregulieren, um Investitionen zu erleichtern und attraktiver zu machen. Ein Teilbereich dieser Investitionsabkommen erstreckt sich auf biologische Ressourcen.
Auch geistige Eigentumsrechte sind in zunehmendem Maße Gegenstand solcher bilateralen „Freihandels-“ oder „Investitionsabkommen“. In Abkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sind auf Betreiben der Industrieländer häufig Regeln für geistige Eigentumsrechte vorgesehen, deren Schutzstandards höher sind als es durch das TRIPSAbkommen gefordert wird.81 Enthalten ist z. B. häufig die Verpflichtung, die nationalen Rechtsvorschriften so zu ändern, dass Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt werden können; dies ist in den meisten Entwicklungsländern bisher nicht möglich.
Teilweise werden die Verträge auch als Partnerschaftsabkommen bezeichnet. Doch partnerschaftlich geht es kaum zu. Zwar wirken bilaterale Verträge weniger spektakulär als Verhandlungen in der WTO, denn die Verhandlungen stehen nicht im Lichte der Öffentlichkeit internationaler Konferenzen. Doch gerade dies macht ihre Brisanz und strategische Bedeutung aus. Wie fair ein solcher Vertrag letztlich ist, ist immer Ergebnis der Kräfteverhältnisse zwischen den Vertragsparteien.
Seit Mai 2004 laufen beispielsweise bilaterale Verhandlungen zwischen den USA und den einzelnen Andenstaaten über ein Freihandelsabkommen. Diese Verhandlungen sind auch ein Beispiel dafür, dass Regeln über den Zugang zur biologischen Vielfalt ein zunehmend wichtiges Element im Rahmen solcher Verhandlungen sind. Berichtet wurde, dass die US Regierung Druck auf Ecuador ausgeübt hat, eine Regelung über den Zugang und die Nutzung der sehr großen biologischen Vielfalt des Landes zu erlassen und in das Abkommen aufzunehmen.[82] Während die USA darauf bestehen, mit dem Vertrag geistige Eigentumsrechte zu verschärfen, und damit Patente auf Pflanzen und Tiere zu ermöglichen, verlangen die Regierungen Kolumbiens, Ecuadors und Perus, dass Entgelte für die kommerzielle Nutzung biologischer Ressourcen vertraglich verankert werden. Da die USA die CBD nicht unterzeichnet haben, sind sie nicht an deren Bestimmungen zum Schutz traditionellen Wissens gebunden. Der Ausgang ist offen.
Die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in Jordanien – multilateral und bilateral [83] Wie geistige Eigentumsrechte in Ländern Einzug halten, wo sie vorher nicht oder nur in viel schwächerer Form existierten, lässt sich gut am Beispiel Jordaniens sehen. Der Beitritt zur Welthandelsorganisation WTO im Jahr 2000 und danach geschlossene bilaterale Verträge mit der EU, den USA und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, der die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island angehören, haben diesen Staat zu einer immer weitergehenden Verschärfung der innerstaatlichen Regeln über den Schutz geistiger Eigentumsrechte verpflichtet. Im jordanischen Patentrecht war bis 1999 die Geltungsdauer von Patenten auf 16 Jahre festgesetzt und die Erteilung von Produktpatenten u. a. auf Medikamente, Agrochemikalien und Lebensmittel ausgeschlossen. Das neue Patentgesetz [84] sieht nun im Einklang mit dem TRIPS-Abkommen eine Schutzdauer von 20 Jahren für Patente vor; Produktpatente können auch auf Medikamente, Agrochemikalien und Lebensmittel erteilt werden. Die Möglichkeit, Zwangslizenzen für patentierte Erfindungen zu gewähren, wurde deutlich eingeschränkt. Nur Pflanzen und Tiere werden weiterhin von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dies allein aber reichte einigen Handelspartnern Jordaniens offensichtlich noch nicht: Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Jordanien, das 2001 in Kraft trat, beschäftigt sich auf immerhin 5 von 19 Seiten mit geistigen Eigentumsrechten.[85] Der Ausschluss von Pflanzen und Tieren von der Patentierbarkeit ist darin nicht mehr vorgesehen. Ähnliches geschah bei den Vorschriften über pflanzlichen Sortenschutz (siehe dazu allgemein Kapitel 4): Lange Zeit gab es in Jordanien überhaupt keine Regelung dazu. Im Vorfeld seines WTO-Beitritts verabschiedete Jordanien erstmalig ein Gesetz über Sortenschutz, das 2000 in Kraft trat. Doch auch hier stellen bilaterale Verträge weitere Verpfl ichtungen auf – so z. B. das 2002 in Kraft getretene Investitionsabkommen zwischen Jordanien und der Europäischen Freihandelsassoziation. In Artikel 17 dieses Abkommens und seinem Annex VI werden die gegenseitigen Verpfl ichtungen dieser Länder in Bezug auf geistige Eigentumsrechte festgelegt.86 Sie enthalten die Verpfl ichtung der unterzeichnenden Staa ten, Mitglied des internationalen UPOV-Abkommens über Sorten schutzrechte zu werden. Dieselbe Verpfl ichtung steht auch in dem Abkommen mit den USA. Als Jordanien im Oktober 2004 Mitglied der UPOV wurde, verpfl ichtete es sich damit, die Anforderungen der UPOV in ihrer Fassung von 1991 einzuhalten (siehe Kapitel 4).
Auch in regionalen Freihandelsabkommen sind in zunehmendem Maße Bestimmungen über geistige Eigentumsrechte enthalten. Eduardo Samán, ehemaliger Leiter des Autonomen Dienstes für intellektuelles Eigentum in Venezuela beschreibt die Freihandelszone der Amerikas (FTAA) [87] folgendermaßen: „Das FTAA soll eigentlich ein Handelsvertrag für Amerika werden. Man könnte also annehmen, dass sich das Kapitel über Eigentum auf die Aspekte beschränkt, die mit dem Handel zu tun haben. Stattdessen ist es eines der umfangreichsten im ganzen Ver trag. (…) In dem FTAA-Kapitel geht es letztlich darum, die gesetzlichen Grund lagen zu schaffen, um praktisch alles patentieren zu können. (…) [Es] bedeutet auch für unsere Kleinbauern ein neues System von Herrschaft und Ausbeutung. (…) Das gleiche gilt für Medikamente. (…) Die Industrieländer haben in der Vergangenheit ihre eigene Biodiversität und ihre genetischen Ressourcen zerstört. Viele Länder wie die USA haben auch ihre indigene Bevölkerung weitgehend eliminiert und damit traditionelle Formen von Wissen. Nun kommen sie und versuchen, sich das traditionelle Wissen der indigenen Bevölkerung und die genetischen Ressourcen der Entwicklungsländer anzueignen.“ [88]
[79] So sind z. B. die Verträge zwischen der EU und den sogenannten AKP-Staaten auch bilaterale Verträge, da nur zwei Parteien am Tisch sitzen. Die Verträge gelten jedoch für mehr als 70 Länder.
[80] C. Correa, Bilateral investment agreements – Agents of new global standards for the protection of intellectual property rights? August 2004, www.grain.org/briefings/?id=186
[81] Hintergrundtexte auf englisch und spanisch sowie die Abkommen sind zu finden unter www.bilaterals.org
[82] Siehe C. Chérrez, Facing The Apocalypse?, 2005, www.grain.org/rights/tripsplus.cfm?id=77
[83] Siehe dazu vor allem die folgende Studie: H. El-Said/M. El-Said, TRIPS, Bilateralism, Multilateralism & Implications for Developing Countries, Manchester Journal of International Economic Law 2005, S. 59-79.
[84] Die englische Fassung findet sich unter www.jftp.gov.jo/Docs/Patent%20Law.pdf
[85] Online unter www.jftp.gov.jo/Docs/AGREEMENT%20TEXT.pdf
[86] Das Abkommen findet sich unter http://secretariat.efta.int/Web/ExternalRelations/PartnerCountries/Jordan
[87] Free Trade Association of the Americas.
[88] Interview mit Eduardo Samán, geführt von der Zeitschrift Arranca! am 21. September 2003, www.linksnet.de/textsicht.php?id=1102