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Der internationale Saatgutvertrag

erstellt von dieter zuletzt verändert: 18.01.2006 00:28

Eine besondere Rolle in der internationalen Politik spielt die pflanzengenetische Vielfalt in der bzw. für die Landwirtschaft. Kein Land der Welt kann alleine diese Vielfalt, die der Welternährung zugrunde liegt, bewahren und durch Züchtung weiterentwickeln. Internationale Sortenzüchtung ist auf lokale Sorten angewiesen.[74] Um den Zugriff auf diese Sorten sicher zu stellen und die Sortenvielfalt zu bewahren, wurde 1983 innerhalb der FAO, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, ein internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für die Landwirtschaft geschaffen. Dieses „International Undertaking“ (IU) war völkerrechtlich nicht verbindlich, bildete aber dennoch den Ausgangspunkt für die Regulierung des Zugangs zu pfl anzengenetischer Vielfalt. Besonders bedeutsam: das IU erkennt die sogenannten Farmers‘ Rights an, die BäuerInnen unter anderem das Recht geben, Saatgut aufzubewahren, zu tauschen und zur Entwicklung von neuen, eigenen Züchtungen zu verwenden. Damit werden die Leistungen bäuerlicher Gemeinschaften bei der Schaffung und Erhaltung von genetischen Ressourcen als Gegengewicht zu den Rechten der Züchter (vgl. Kapitel 4) anerkannt. Das IU beruhte, im Gegensatz zu der 1992 verabschiedeten CBD, auf dem Ansatz des gemeinsamen Erbes der Menschheit, wonach die natürlichen Ressourcen der gesamten Menschheit gehören und daher internationalen Zugangsregelungen un terworfen werden sollten. So weit, so schlecht, denn dieses Prinzip funk tioniert nur, wenn alle pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirte frei zugänglich sind. Aber gerade dies war nicht (mehr) der Fall: Sorten der kommerziellen Züchtung waren durch geistige Eigentumsrechte geschützt und ihre Nutzung an die Zahlung von Lizenzgebühren gekoppelt.

Die CBD von 1992 führte im Gegensatz zum IU die nationale Souveränität über die biologische Vielfalt ein; sie sieht vor, dass über den Zugang zur Vielfalt jeweils mit den einzelnen Staaten verhandelt werden muss. Damit war der vorher freie Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft so nicht mehr möglich. Die FAO startete deshalb eine Überarbeitung des IU, die auch die in der CBD nicht berücksichtigten Fragen zu den „Farmers’ Rights“ und zur Verwendung von genetischen Ressourcen aus Sammlungen [75] behandeln sollte. Nach 7jährigen harten Verhandlungen wurde 2001 der internationale Saatgutvertrag [76] unterzeichnet und trat 2004 in Kraft.

Der Vertrag regelt den internationalen Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Sein Kern ist ein multilaterales, von allen Vertragsstaaten gemeinsam getragenes System des Zugangs zu Agrarpflanzen und ihren genetischen Bestandteilen. Dieses System soll den freien Zugang zu diesen Sorten zu Zwecken von Forschung und Züchtung sicherstellen. Für diesen Zweck wird ein standardisierter Vertrag, ein sogenanntes Materialtransferabkommen (MTA), verwendet. Dieses enthält Bestimmungen über Gegenleistungen für den Zugang. Im Gegensatz zur CBD muss der Zugang zu diesen Ressourcen also nicht mit einem bestimmten Land ausgehandelt werden und kann auch nicht beschränkt werden. Teil des multilateralen Systems sind 29 Futterpflanzen sowie die 35 weltweit wichtigsten Nahrungspflanzen (u.a. Kartoffeln, Weizen, Mais, Reis), die in ihrer Gesamtheit 80 Prozent der Kalorienaufnahme der Weltbevölkerung entsprechen.[77] Zu diesem System gehört das Material, das in den Genbanken der Internationalen Agrarfoschungszentren (CGIAR) gelagert ist und vor dem In-Kraft-Treten der CBD gesammelt wurde. Der Vertrag enthält damit Ergänzungs- und Sonderregelungen zu den Vorschriften der CBD.

Prinzipiell müssen Wissen und Pflanzen, die auf Grundlage von aus dem multilateralen System entnommenen Ressourcen entwickelt worden sind, wieder in dieses System eingespeist werden und damit erleichtert zugänglich sein. Zur Frage, ob geistige Eigentumsrechte an pflanzlichem Material, das aus dem multilateralen System des internationalen Saatgutvertrags stammt, beanspruchbar sein sollen, enthält der Vertrag nun eine Kompromissformel: Material darf nicht in der Form wie es aus dem multilateralen System (z. B. den Genbanken) erlangt wurde, patentiert werden.[78] Über die Bedeutung dieser vagen Formulierung existieren unterschiedliche juristische Auffassungen. Die einen Kommentatoren nehmen an, dass nicht erst gentechnische Veränderungen, sondern schon die bloße Isolierung von Gensequenzen eine Patentierung ermöglicht.

Andere halten fest, dass nach dieser Formulierung weder die Ursprungs- Sorte noch die neue Sorte, in die eine Gensequenz eingebaut wurde, patentiert werden dürfe. Stärker als die CBD widersetzt sich der Saatgutvertrag der Logik der Patentierung von Pfl anzen und ihren Bestandteilen, auch wenn er weiterhin Schlupflöcher zulässt.

Insgesamt ist der Vertrag ein Versuch, der besonderen Bedeutung von pfl anzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gerecht zu werden und ein angemessenes System des erleichterten Zugangs zu diesen Ressourcen zu schaffen. Inwieweit er der Logik von Privatisierung, die z. B. durch die UPOV-Konvention (siehe Kapitel 4) vorangetrieben wird, etwas entgegensetzen kann, bleibt abzuwarten.

[74] Vgl. z. B. Frankfurter Rundschau vom 22.7.2005, S. 10.

[75] Mit Sammlungen sind z. B. botanische Gärten, im Kontext von Landwirtschaft v.a. die Genbanken der Internationalen Agrarforschungszentren sowie nationale Genbanken gemeint. Da die Regelungen der CBD nur für die Ressourcen gelten, die ab Inkrafttreten (1993) gesammelt wurden, bleiben die Genbanken außen vor – aber genau dieses Keimplasma ist für die Züchtung bedeutsam.

[76] International Treaty on Plant Genetic Resources for Food And Agriculture.

[77] Allerdings ist Soja nicht mit umfasst, da z. B. China sich bessere Geschäfte durch bilaterale Verträge erhofft.

[78] Art. 12 Abs. 3 d: „Recipients shall not claim any intellectual property or other rights that limit the facilitated access to the plant genetic resources for food and agriculture, or their genetic parts or components, in the form received from the Multilateral System.”