Legitimation von Patenten
Patente waren immer umstritten. Schon in der frühen Neuzeit gab es heftige gesellschaftliche Auseinandersetzungen über Fälle von offensichtlichem Missbrauch und Bestechung. Damals wurde durch Patente vor allem das exklusive Recht für den Handel mit bestimmten Waren vergeben. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Patentschutz besonders von Anhängern des Freihandels scharf kritisiert und als Folge in einigen Ländern abgeschafft.[49] In Deutschland gab es lange Widerstand von Seiten der Industrie gegen die Einführung eines Patentgesetzes. Noch im Jahre 1864 forderten die deutschen Handelskammern die Abschaffung der Patente, weil diese „schädlich für den allgemeinen Wohlstand“ seien. Nach der Gründung des deutschen Reiches im Jahre 1871 wurde zunächst kontrovers über einen einheitlichen Patentschutz diskutiert.
Die Stimmung wandelte sich, da es Industriellen und Erfindern gelang, die Vergabe von Patenten als im allgemeinen Interesse liegend darzustellen. Auf Drängen des Verbandes Deutscher Industrie und des Patentschutzvereins trat das Patentgesetz 1877 in Kraft. Ende des 19. Jahrhunderts setzten sich die Vertreter des Patentrechts international durch, und auch Länder wie Holland oder die Schweiz, die zunächst kein Patentsystem eingeführt hatten, mussten sich bald dem internationalen Druck beugen. Äußerungen von schweizerischen Industriellen, insbesondere der chemischen Industrie aus dem Jahr 1880, lesen sich heute so vehement engagiert als seien sie Kampagnenaufrufe von Nichtregierungsorganisationen: „Wohin hätte es führen sollen, wenn man die erste Säge, die erste Sichel, den ersten Topf, das erste Boot, den ersten Pflug patentiert und die Nachahmungen der zahlreichen sinnreichen Schöpfungen des Menschengeistes, aus denen sich unsere Kultur in langsamer Stufenfolge entwickelt hat, als technischen Diebstahl bezeichnet hätte?“ [50] Die Legitimation des modernen Patentrechts beruht – so zumindest die Theorie – auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Zwischen dem einzelnen Patentinhaber und der Gesellschaft soll ein Interessenausgleich stattfi nden. Der Erfi nder / die Erfi nderin soll für seine / ihre Erfi ndung belohnt und zu weiterem Schaffen angespornt werden. Im Gegenzug ist er / sie verpfl ichtet, seine Erfi ndung offen zu legen, so dass die Allgemeinheit etwas davon hat und die Erfi ndung nicht mit ins Grab genommen wird. In dieser Ansporn- und Belohnungstheorie stecken allerdings einige Annahmen, die nicht überzeugen. Zum einen werden Er- fi ndungen heute im seltensten Fall von Einzelpersonen gemacht. Häufi g stehen „Erfi nderInnen“ in einem Angestelltenverhältnis bei Unternehmen, die schließlich Inhaber der Patente werden. Für die Unternehmen selbst müsste die Wettbewerbssituation auf dem Markt Ansporn genug sein. Dass zudem als Ansporn für einzelne ForscherInnen nicht unbedingt eine fi nanzielle Belohnung notwendig ist, zeigt der Fall des Erfi nders des Impfstoffes gegen Kinderlähmung Dr. Salk. Er stellte den Impfstoff der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne ihn zu patentieren zur Verfügung. Die Ansporn- und Belohungstheorie ist nur eine von mehreren Theorien zur Erklärung der Sinnhaftigkeit des Patentrechts. Die meisten dieser Theorien begreifen Patente als einen wichtigen Motor für Forschung und unverzichtbar für gesellschaftliche Entwicklung. Diese Annahme ist jedoch nicht unbedingt richtig, denn die Forschung kann auch anders gefördert werden. So erfolgt beispielsweise pharmazeutische Grundlagenforschung häufig mit öffentlichen Mitteln – Profi te durch Patente sind keine Voraussetzung für diese Art von Forschung. Häufi g bauen Medikamente, die von privaten Pharmaunternehmen verkauft werden, auf diese Grundlagenforschung auf oder sind aus öffentlichen Geldern mitfinanziert.[51] Es gibt aber nicht nur wenig gute Argumente für die Annahme, dass Patente als Forschungsanreiz und Motor gesellschaftlichen „Fortschritts“ notwendig sind. Vielmehr gibt es gute Gründe gegen diese Annahme. Die deutsche Ärztekammer beispielsweise argumentiert, dass sich gerade Diagnose- und Therapieverfahren auch ohne Patente gut entwickelt hätten. Der Geheimhaltungsdruck auf wissenschaftlichen Kongressen sei für ein Weiterkommen der Forschung nicht förderlich.[52] Ein Patent, das auf ein bestimmtes Verfahren erteilt wurde, kann weitere Forschung, die auf dieses Verfahren aufbaut, unmöglich machen oder zumindest verteuern, weil Lizenzgebühren anfallen. In einer kanadischen Umfrage gaben 15 % der befragten Biotechnologie-Unternehmen an, bestimmte Projekte wegen bestehender Patente abgebrochen zu haben. [53] Dies mag im Fall von biotechnologischer Forschung eher begrüßenswert sein – es zeigt aber erneut die Fragwürdigkeit des Arguments, dass Patente notwendigerweise Forschung befördern. Wegen der Probleme, die Patente schaffen, war das Patentrecht zunächst auf einen engen Bereich beschränkt. Das deutsche Patentgesetz von 1877 schloss beispielsweise Patente auf Nahrungs- und Arzneimittel aus. Erst in den 1960 er Jahren wurde das deutsche Patentgesetz geändert und Patente auf Medikamente wurden möglich. Die Erteilung von Patenten auf Pfl anzen, Tiere, Gene oder gar Bestandteile des menschlichen Körpers war ebenfalls lange Zeit nicht möglich. Dies hat sich jedoch vor allem in den letzten Jahren geändert.
[49] Vgl. T. Brühl / M. Kulessa, Patent Protection, Biotechnology and Globalisation – The TRIPSAgreement and its Implications for the Developing Countries, INEF Report 31, 1998, S. 3.
[50] Zit. in: Erklärung von Bern, Der Zusammenhang von Entwicklung und Patenten, "www.evb.ch/cm_data/Patente_und_Entwicklung.pdf"http://www.evb.ch/cm_data/Patente_und_Entwicklung.pdf[51] Siehe für die USA beispielsweise das im Prozess um AIDS-Medikamente beim obersten Gerichtshof Südafrikas 2001 eingereichte Dokument von James Love, Direktor des Consumer Project on Technology, www.tac.org.za. Manche Aussagen der Pharmaindustrie über die Kosten für die Entwicklung von Medikamenten sind daher mit Vorsicht zu genießen. [52] Siehe www.bundesaerztekammer.de/30/Ethik/15Gen/007Biopatentrichtlinie.html
[53] Zit. nach: A. Arundel, Patents – The Viagra of Innovation Policy, Europäische Kommission, 1995, S. 17, Fußnote 13.