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Was sind Patente?

erstellt von dieter zuletzt verändert: 18.01.2006 00:28

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für Erfindungen. Es ver leiht dem Inhaber oder der Inhaberin das Recht, Dritte von der Nutzung der pa tentierten Erfi ndung auszuschließen. Das Patent verleiht jedoch nicht gleichzeitig das Recht die Erfindung zu benutzen. In Deutschland beispielsweise müssen Medikamente nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sein, um vermarktet werden zu dürfen; diese Zulassung schließt eine Prüfung des Medikaments auf Unbedenklichkeit ein und ist unabhängig von der Patentierung des Arzneimittels.

Unterschieden wird zwischen Produkt- und Verfahrenspatenten. Produktpatente untersagen es Dritten, ohne Zustimmung des Patentinhabers oder der Patentinhaberin ein Erzeugnis herzustellen, zu benutzen, zu verkaufen oder einzuführen. Durch Verfahrenspatente geschützte Prozesse verbieten Dritten die Anwendung dieses Verfahrens ohne die Zustimmung des Verfahrenspatentinhabers und die Benutzung, den Verkauf oder die Einfuhr zumindest der unmittelbar mit diesem Verfahren gewonnenen Erzeugnisse.[48] Nach Ablauf des Patentschutzes kann jede Person die Erfindung nutzen – wenn sie nicht zwischenzeitlich Grundlage weiterer Patente geworden ist.

Ein Patent wird heute in den meisten Industrieländern für 20 Jahre erteilt und muss jährlich wieder vom Inhaber bekräftigt werden. Ein angemeldetes und dann erteiltes Patent gilt für das Territorium, für das das jeweilige Patentamt zuständig ist. Es gibt nationale Patentämter, das Europäische Patentamt und sogar eine weltweite Patentserviceagentur, die WIPO (World Intellectual Property Organization). Für Länder der Europäischen Union und einige andere Länder (u. a. Schweiz, Monaco) werden Patente meistens nach Maßgabe des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vom Europäischen Patentamt (EPA) in München erteilt. Sie können aber auch für einen bestimmten Staat beim Patentamt dieses Staates beantragt werden.

Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Patentes gehört neben der Offenlegung, d. h. der Beschreibung der Erfi ndung im Patentantrag, und der gewerblichen Anwendbarkeit auch die Neuheit, der erfi nderische Schritt. Dies schließt nach der Erteilung eines Patentes durch ein Patentamt die Erteilung eines Patents für dieselbe Erfindung für einen anderen Anmelder durch ein anderes Patentamt aus, da die zugrundeliegende Idee nach der ersten Patentanmeldung nicht mehr neu ist. Ein Patent zu beantragen und aufrecht zu erhalten, ist mit Kosten verbunden. Insgesamt können sich die Gebühren für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents allein für den Schutz in Deutschland über 20 Jahre auf ca. 13.500 Euro summieren. Dies allein setzt schon entsprechende fi nanzielle Möglichkeiten auf Seiten eines Erfi nders voraus, der ein Patent beantragen will. Patentschutz für mehrere Länder zu erhalten, ist noch kostspieliger, da dafür weitere Gebühren und zusätzlich Übersetzungskosten anfallen. [48] So § 9 des deutschen Patentgesetzes und Art. 64 Abs. 2 des Europäischen Patentübereinkommens.