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Grüne Beute

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Mehr Protest vor der Haustür!

erstellt von dieter zuletzt verändert: 18.01.2006 01:28

Der Nachbaukonflikt ist in Deutschland nicht gelöst, das letzte Wort in Sachen Biopatent-Richtlinie ist wohl noch nicht gesprochen. Dennoch haben zumindest derzeit die Biopiraten „vor unserer Haustür“ sehr gute Karten und werden darum kämpfen, strenge geistige Eigentumsrechte in Zukunft möglichst noch konsequenter in Anspruch nehmen zu können. Eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung ist wünschenswert. Es wird nicht reichen, dass sich kleine Grüppchen wehren oder kritische BäuerInnenorganisationen aus den Ländern des globalen Südens vor den Folgen der Präzedenzfälle in Europa warnen.

 Kein Herz für Naturschutz

 Kommerzielle Züchter von Saatgut sind nicht an der Erhaltung von
 Pflanzenvielfalt interessiert, selbst wenn sie gerne ihren Beitrag
 zur Erhaltung der biologischen Vielfalt betonen. Das zeigt einmal
 mehr der juristische Feldzug, den der Bundesverband deutscher
 Pflanzenzüchter (BDP) derzeit gegen ein kleines süddeutsches
 Unternehmen, die Rieger-Hofmann GmbH unternimmt. Rieger-Hofmann
 vertreibt Samen von Wildkräutern für Zwecke des Naturschutzes,
 insbesondere zur Begrünung stillgelegter landwirtschaftlicher
 Flächen. Das bot dem BDP im Jahr 2004 Anlass für eine Klage,
 denn einige der von dem süddeutschen Unternehmen
 vertriebenen Samen stammen von Sorten, die nicht nach dem
 Saatgutverkehrsgesetz zugelassen sind und, so die Auffassung
 des BDP, nicht hätten vertrieben werden dürfen. Rieger-Hofmann
 habe sich damit, so der Verband der Pflanzenzüchter, einen unrechtmäßigen
 Wettbewerbsvorteil gegenüber den gesetzestreuen
 Mitgliedern des BDP verschafft.

 Gestritten wird nun darüber, ob diese Sorten nach dem Gesetz zugelassen
 werden müssen, wie der BDP behauptet, oder nicht. Der
 Clou dabei: das Saatgutverkehrsgesetz dient eigentlich der Sicherung
 der Versorgung der Landwirtschaft mit qualitativ hochwertigem
 Saatgut und damit dem Schutz der Saatgutverbraucher. Dafür
 werden die von Rieger-Hofmann vertriebenen Wildkräuter aber gar
 nicht genutzt. In einem ersten Verfahren unterlag der BDP: der
 Richter entschied, dass die von Rieger-Hofmann vertriebenen Samen
 nicht unter das Saatgutverkehrsgesetz fallen. Das Unternehmen
 darf daher Saatgut von Grassorten wie Wiesenfuchsschwanz,
 Glatthafer und Knäuelgras einstweilen weiter vertreiben – und damit
 einen Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt
 leisten. Der Fall zeigt, dass es den kommerziellen Züchtern
 und ihren Vertretern wie dem BDP einzig und allein darum geht,
 mit Saatgut Geld zu verdienen – die Auswirkungen auf die biologische
 Vielfalt sind ihnen offensichtlich völlig egal.