Mehr Protest vor der Haustür!
Der Nachbaukonflikt ist in Deutschland nicht gelöst, das letzte Wort in Sachen Biopatent-Richtlinie ist wohl noch nicht gesprochen. Dennoch haben zumindest derzeit die Biopiraten „vor unserer Haustür“ sehr gute Karten und werden darum kämpfen, strenge geistige Eigentumsrechte in Zukunft möglichst noch konsequenter in Anspruch nehmen zu können. Eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung ist wünschenswert. Es wird nicht reichen, dass sich kleine Grüppchen wehren oder kritische BäuerInnenorganisationen aus den Ländern des globalen Südens vor den Folgen der Präzedenzfälle in Europa warnen.
Kein Herz für Naturschutz Kommerzielle Züchter von Saatgut sind nicht an der Erhaltung von Pflanzenvielfalt interessiert, selbst wenn sie gerne ihren Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt betonen. Das zeigt einmal mehr der juristische Feldzug, den der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) derzeit gegen ein kleines süddeutsches Unternehmen, die Rieger-Hofmann GmbH unternimmt. Rieger-Hofmann vertreibt Samen von Wildkräutern für Zwecke des Naturschutzes, insbesondere zur Begrünung stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen. Das bot dem BDP im Jahr 2004 Anlass für eine Klage, denn einige der von dem süddeutschen Unternehmen vertriebenen Samen stammen von Sorten, die nicht nach dem Saatgutverkehrsgesetz zugelassen sind und, so die Auffassung des BDP, nicht hätten vertrieben werden dürfen. Rieger-Hofmann habe sich damit, so der Verband der Pflanzenzüchter, einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil gegenüber den gesetzestreuen Mitgliedern des BDP verschafft. Gestritten wird nun darüber, ob diese Sorten nach dem Gesetz zugelassen werden müssen, wie der BDP behauptet, oder nicht. Der Clou dabei: das Saatgutverkehrsgesetz dient eigentlich der Sicherung der Versorgung der Landwirtschaft mit qualitativ hochwertigem Saatgut und damit dem Schutz der Saatgutverbraucher. Dafür werden die von Rieger-Hofmann vertriebenen Wildkräuter aber gar nicht genutzt. In einem ersten Verfahren unterlag der BDP: der Richter entschied, dass die von Rieger-Hofmann vertriebenen Samen nicht unter das Saatgutverkehrsgesetz fallen. Das Unternehmen darf daher Saatgut von Grassorten wie Wiesenfuchsschwanz, Glatthafer und Knäuelgras einstweilen weiter vertreiben – und damit einen Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Der Fall zeigt, dass es den kommerziellen Züchtern und ihren Vertretern wie dem BDP einzig und allein darum geht, mit Saatgut Geld zu verdienen – die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind ihnen offensichtlich völlig egal.