Umstrittenes Regelwerk
Bereits die Geschichte des Zustandekommens der Richtlinie macht deutlich, wie umstritten die getroffenen Regelungen sind. Sie wurde erst im zweiten Anlauf verabschiedet; den ersten Entwurf hatte das Europäische Parlament 1995 abgelehnt – es war der erste Gesetzesentwurf überhaupt, den das Europäische Parlament ablehnte. Es berief sich in erster Linie auf ethische Bedenken.[98] Der Entwurf wurde daraufhin minimal überarbeitet, vor allem aber starteten in der Zwischenzeit die Biotech- Unternehmen die – so BeobachterInnen – größte Lobbyaktion in der Geschichte des europäischen Parlaments.[99] Mit Erfolg: 1998 stimmte das Parlament für die Richtlinie.
Doch das Unbehagen gegenüber der Richtlinie blieb. Auf Drängen ihres Parlaments hin klagten 1998 die Niederlande, unterstützt von Italien und Norwegen, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Richtlinie. Die Länder machten Mängel im Verfahren der Verabschiedung, vor allem aber inhaltliche Bedenken (z. B. im Hinblick auf die Patentierbarkeit isolierter Bestandteile des menschlichen Körpers gemäß Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie) geltend. Dabei hatten zumindest die Regierungen Italiens und der Niederlande der Richtlinie im Rahmen ihrer Beteiligung am europäischen Gesetzgebungsverfahren 100 zugestimmt. Der EuGH wies die Klage jedoch 2001 ab.
Andere Länder verfolgten eher eine Strategie des passiven Widerstands und setzten die Richtlinie nicht um. Bis 2002 war die Umsetzung erst in Dänemark, Griechenland, Irland, Finnland und Großbritannien erfolgt. Im Jahr 2004 strengte die Europäische Kommission ein Verfahren vor dem EuGH gegen die Länder an, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt hatten, darunter auch Deutschland. In Deutschland wurde die Richtlinie Ende 2004 durch eine Änderung des Patentgesetzes mit leichten Abschwächungen umgesetzt. Proteste von Aktionsgruppen, Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Ärztekammer, Krankenkassen und Bauernverband begleiteten die Umsetzung. Die Änderung des deutschen Patentrechts wird zwar keine allzu großen praktischen Auswirkungen haben, weil die allermeisten Patente ohnehin inzwischen auf europäischer Ebene erteilt werden und die gängige Patenterteilungspraxis der Richtlinie vorausgeeilt ist. Bedenklich ist jedoch, dass mit der Umsetzung ins deutsche Recht die Ablehnungsfront gegen die Richtlinie weiter bröckelt. Wahrscheinlich als Zugeständnis an B’90 / Grüne forderte der Deutsche Bundestag Ende 2004 die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Verbesserungen und Präzisierungen der Richtlinie einzusetzen und ihre Auswirkungen zu beobachten. Für soziale Bewegungen und KritikerInnen des Patentwesens bedeutet die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland einen Rückschlag. Die Intensivierung der Proteste und die Suche nach neuen Verbündeten (siehe Kapitel 7) sind nun umso wichtiger.
[98] So die Beobachtung von David Earnshaw und Josephine Wood, The European Parliament and Biotechnology Patenting: Harbinger of the future?, http://pharmalicensing.com/features/disp/934294559_37b0341f92822?p=t2
[99] Siehe Corporate Europe Observatory, Industry and the EU Life Patent Directive, Corporate Europe Observer 1998, Nr. 1, www.corporateeurope.org/observer1/patents.html
..[100] Die Richtlinie wurde im sogenannten Mitentscheidungsverfahren, an dem Kommission, Rat und Europäisches Parlament beteiligt sind, verabschiedet.