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Die Megadiversitäts-Staaten

erstellt von dieter zuletzt verändert: 18.01.2006 01:28

Im Februar 2002 bildete sich im mexikanischen Cancún die Gruppe der „Like Minded Megadiverse Countries“ (LMMC), die Megadiversitäts-Gruppe. In dem Gebiet dieser 15 Staaten [117] befinden sich insgesamt rund 70 % der weltweiten biologischen Vielfalt und 45 % der Weltbevölkerung sind dort beheimatet. Zu dem Zusammenschluss führten die 2001 beendeten Verhandlungen im Rahmen der CBD über einen Vertrag zur Regelung des Zugangs zu biologischer Vielfalt und des Vorteilsausgleichs für ihre Nutzung. Die im Rahmen dieser Verhandlungen verabschiedeten „Bonn Guidelines“ sind nicht verbindlich. Die Megadiversitätsländer sind der Ansicht, dass diese Richtlinien für sie noch keine Beteiligung am Nutzen der biologischen Vielfalt vorsehen, die ihrer besonderen Position als Ursprungsländer dieser Vielfalt entspricht. 2002 gelang es ihnen während der Rio-Nachfolgekonferenz in Johannesburg, Verhandlungen für ein international verbindliches Regime zu Zugang und Vorteilsausgleich auf den Weg zu bringen.

In ihrer Erklärung vom Januar 2005 [118] beanspruchen die LMMC die Souveränität über ihre „eigenen“ biologischen Ressourcen. Sie verpflichten sich, die Ziele der CBD zu erfüllen und setzen als wichtigste eigene Ziele wirtschaftliche und soziale Entwicklung fest.

 Erklärung der Megdiversitätsländer

 Wir, die Umweltminister und Delegierten aus Bolivien, Brasilien,
 China, Kolumbien, Ecuador, Indien, Indonesien, Kenia, Madagas-
 kar, Malaysia, Mexiko, Peru, den Philippinen, Südafrika und Venezuela
 (…) sind in folgenden Punkten übereingekommen (…) sicherzustellen,
 dass das internationale Regime, das zu Zugang und Vorteilsausgleich
 entwickelt wird, unter anderem folgende Elemente einschließt:
 vorherige informierte Zustimmung des Ursprungslandes, ein Übereinkommen
 über die Bedingungen dafür zwischen Ursprungsland
 und Nutzerland, zwingende Vorschriften über die Angabe des Herkunftslandes
 des biologischen Materials und des damit verbundenen
 traditionellen Wissens bei der Anmeldung von geistigen Eigentumsrechten,
 zusammen mit einer Zusicherung, dass die gültigen
 Gesetze und Praktiken des Herkunftslandes beachtet worden
 sind, zwingende Vorschriften über Rechtsfolgen, wenn diese Angaben
 während der Anmeldung nicht gemacht werden.“ [119]

Die Megadiversitäts-Staaten machen auf diese Art und Weise ihre Rechte an der biologischen Vielfalt geltend und hoffen, von der fortschreitenden kommerziellen Nutzung der genetischen Ressourcen zu profitieren. Besonderes Interesse hatten und haben sie an Technologietransfer, vor allem im Hinblick auf die Bio- und Gentechnologie, so wie in der CBD vorgesehen. Ihre derzeitige Hauptforderung ist die Entwicklung eines internationalen Zertifi kats über die Herkunft einer Ressource, zu der auf Grundlage der vorherigen und informierten Zustimmung (prior informed consent, PIC) des Herkunftslandes Zugang gewährt wurde. Außerdem soll ein internationales Regime Überwachungsmechanismen und ein Streitschlichtungsverfahren beinhalten. Es soll klare Vorgaben für die gerechte Aufteilung der Vorteile machen, die aus dem Nutzen einer genetischen Ressource entstehen könnten. Die staatlichen Interessen zielen vor allem auf die Ausbeutung natürlicher Ressourcen zugunsten nationaler Organisationen.

[117] Die Gruppe besteht aus Bolivien, Brasilien, China, Kolumbien, Ecuador, Indien, Indonesien, Kenia, Madagaskar, Malaysia, Mexiko, Peru, den Philippinen, Südafrika und Venezuela.

[118] www.undp.org/biodiversity/docs/Summary_Report_Delhi_Megadiverse_17_21Jan05.doc

[119] www.undp.org/biodiversity/docs/Attachment_18_Accepted_New_Delhi_declaration.doc