Indigene sagen Nein zu geistigen Eigentumsrechten an Natur
Indigene Völker müssen sich mit dem Eintritt in Vereinbarungen zum Vorteilsausgleich einem Rechtssystem unterwerfen, das ihrem eigenen System zum Schutz von Natur und Wissen im wesentlichen fremd ist. Diejenigen, die dem Vorteilsausgleich zustimmen, müssen akzeptieren, dass fortan das Patentrecht die Eigentumsfrage in Bezug auf die Produkte regelt, die von den genutzten genetischen Ressourcen abstammen. Die Grundannahmen von Patenten sind indigenen Konzepten weitgehend fremd: „Ein Patent schützt eine neue Erfindung, nicht alte Traditionen, ein Patent wird an Individuen vergeben, nicht an Kollektive. Ein Patent gilt für eine vorherbestimmte Zeitspanne, danach werden die Informationen öffentlich zugänglich – indigenes Wissen ist aber nicht öffentlich zugänglich, kein Teil des Gemeingutes.“[143]
Viele indigene Völker haben strikt gegen die Patentierung von Leben Stellung bezogen, z. B. gegen das TRIPS-Abkommen der WTO unter der Überschrift: „No to Patenting of Life“. Ein Bericht vom „Workshop zu Biodiversität, Traditionellem Wissen und Rechten indigener Völker“ von 2003 zieht das Fazit: „Niemandem kann zu eigen sein, was in der Natur existiert, außer der Natur selbst. Die Menschheit ist ein Teil von Mutter Natur. Wir haben nichts geschaffen und daher können wir auf keinem Weg beanspruchen, Eigentümer von dem zu sein, was uns nicht gehört.“ Und: „Patentierung und Kommodifizierung des Lebens ist gegen unsere fundamentalen Werte und unseren Glauben, der alles Leben, alle Lebensprozesse und die gegenseitigen Beziehungen zu allen Geschöpfen als heilig betrachtet.“[144]
Für die Indigenen bieten die gegenwärtigen Systeme zum Schutz geistigen Eigentums keinen angemessenen Schutz für traditionelles Wissen. Die Haltung der meisten indigenen Völker ist, dass traditionelles Wissen am besten durch das vielen indigenen Völkern eigene Gewohnheitsrecht geschützt werden kann und dass dieses anerkannt werden sollte.[145] Indigene haben auch deutlich gegen Ideen der WIPO Stellung genommen, mittels Datenbanken und Register traditionelles Wissen zu veröffentlichen und damit vor Patentierung schützen zu wollen. Traditionelles Wissen sei dynamisch und nicht statisch, könne nicht einfach in einem Register dokumentiert und fi xiert werden. Von der WIPO vorgeschlagene Gemeinschaftspatente oder -marken seien kein angemessenes Schutzinstrument, weil sie nur einen kurzfristigen Schutz gegen Vermarktung bieten. Der Schutz geschehe in indigenen Territorien vielmehr durch mündliche Weitergabe, Gewohnheitsrecht und traditionelle Praktiken. Außerdem bestehen Indigene darauf, dass indigenes Wissen, auch wenn es in Datenbanken gespeichert ist, nicht öffentlich sein darf. Vielmehr sei es nötig, Mechanismen zur Wiederaneignung des Wissens von indigenen Völkern zu entwickeln, das ihnen ohne vorherige Zustimmung entlockt worden sei. Indigenes Wissen und genetische Ressourcen sollten als unveräußerliches kulturelles Erbe eingeordnet werden.[146]
[143] Vgl. Harry/Malia Kanehe, Fußnote 133132.
[144] V. Tauli-Corpuz, Biodiversity, Traditional Knowledge and Rights of Indigenous Peoples, 2003, S. 25, www.twnside.org.sg/title/bioipr.htm
[145] ABS, 8j, PIC, TK, IPR, GURTs??? – Indigene Völker schlagen sich durch den Dschungel der Bestimmungen, www.infoe.de/home/Biodiversit%E4t
[146] Vgl. Collective Statement of Indigenous Peoples, New York 2004, www.ipcb.org/resolutions/htmls/pf2004.html