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Kollektives Wissen – nicht kommerzialisierbar! Die Debatte um kollektive Rechte

erstellt von dieter zuletzt verändert: 18.01.2006 01:28

Vielfach wird versucht, dem westlichen Verständnis von Eigentum als privatem Verfügungsrecht Alternativen entgegen zu stellen, die die Perspektiven anderer Wissenssysteme aufnehmen und respektieren. Eines der ersten und am weitesten entwickelten Konzepte wurde bereits Anfang der 1990 er Jahre durch das in Malaysia ansässige Third World Network in die Diskussion gebracht. Dieses Modell der „Community Intel

lectual Rights“ betrachtet traditionelles Wissen als Gemeinschaftseigentum. Die lokale Gemeinschaft verwaltet und bewahrt dieses Wissen, das mit anderen Gemeinschaften frei getauscht werden kann. Mit dem Wissen (und mit der biologischen Vielfalt) darf nur gehandelt werden, wenn die gesamte Gemeinschaft zugestimmt hat und auch die Frauen ausdrücklich beteiligt worden sind. Patente auf Leben werden dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgehend von diesem Gedanken, hat die Organisation Afrikanischer Staaten (heute: Afrikanische Union) im Jahr 1998 Vorschläge zur Berücksichtigung bei der nationalen Gesetzgebung entwickelt, die als Grundlage für eine afrikaweite Konvention gedacht waren.[180] Die Vorschläge wurden 1999 in den TRIPS-Überarbeitungsprozess eingebracht. Sie führten zu breiten Diskussionen, wurden aber von anderen internationalen Organisationen als untauglich abgetan. Private Eigentumsrechte sind als Schutzsystem für das Wissen indigener Völker nicht angemessen, denn Zugriffsrechte auf natürliche Ressourcen sind in traditionellen Gemeinschaften nicht einzelnen Personen zugeordnet, sondern stehen mehreren oder allen zu. 150 VertreterInnen indigener Gruppen aus 14 Ländern beanspruchten 1993 in der Mataatua Erklärung über kulturelle und geistige Eigentumsrechte indigener Völker das Recht auf die Kontrolle über die Verbreitung ihres Wissens, jedoch ohne eine Nutzung Dritter in jedem Falle auszuschließen. Herkömmliche westliche Schutzsysteme betrachten sie als nicht ausreichend: Wissen kann in ihren Augen nicht an Dritte verkauft werden, da es keine Ware ist, sondern mit kultureller Identität, spirituellen Handlungen und der Nutzung natürlicher Ressourcen in einem engen Zusammenhang steht.[181] [180] G. Dutfield, Intellectual Property Rights, Trade and Biodiversity, 2000.

[181] Erklärung abgedruckt in D. Posey/G. Dutfield, Beyond Intellectual Property, 1996; vgl. auch: R. Kuppe, Der Schutz des traditionellen umweltbezogenen Wissens indigener Völker, in: G. Klaffenböck u.a.: Biologische Vielfalt, 2001, S. 141-155.