Patente und Software
Geistige Eigentumsrechte werden räumlich wie sachlich in ihrem Anwendungsbereich immer weiter ausgedehnt. Diese Beobachtung betrifft nicht nur den Bereich der Biopiraterie, sondern auch Software oder die Unterhaltungsindustrie. Letztere versucht in jüngerer Zeit verstärkt, Ur heberrechte, z. B. auf Filme, im Rahmen von Kampagnen wie „Hart-aber- gerecht“ durchzusetzen, mit denen beispielsweise das Kopieren von DVDs im öffentlichen Bewusstsein als verbrecherische Handlung verankert werden soll.[197]
Von Patenten bedroht ist auch freie Software. Solche Software wird in einem kollektiven Prozess und häufig in ehrenamtlicher Arbeit von ProgrammiererInnen weltweit entwickelt und dann allen Interessierten kostenlos oder gegen sehr geringe Gebühren zur Verfügung gestellt. Ein Patent auf ein bestimmtes Programm „schützt“ die Idee, die hinter diesem Programm steht, und verbietet es anderen, dieselbe Idee auf anderem technischen Wege umzusetzen. Wenn ein Microsoft-Entwickler beispielsweise die Idee hat, ein Textverarbeitungsprogramm mit bestimmten Funktionen zu schreiben und der Konzern anschließend ein Patent dafür bekommt, darf niemand anderes mehr ein Programm mit den gleichen Funktionen schreiben und es kostenlos bereitstellen. Erste Patente auf Software gibt es bereits. So z. B. das Patent auf den „One-Klick-to- Buy“-Button, der von vielen Online-Shops genutzt wird und es ermöglicht, eine Ware mit einem einzigen Mausklick zu kaufen.
[197] Siehe www.hartabergerecht.de.